Google Street View: Startet im November 2010 in Deutschland – Klappt der Widerspruch? Für November 2010 plant Google auch den Straßen-Dienst “Street View”. Nach vielen Diskusionen um den Datenschutz, kann man nun auch seit August Widerspruch bei Google einlegen: Wenn man als Hausbesitzer oder auch als Mieter sein Haus beim “Google Street View” unkenntlich gemacht haben möchte.
Doch klappt das auch wirklich?
Dazu hat BILD.de den Widerspruch zum Google Street View mal ausprobiert. Leider hat man dabei festgestellt, dass man nicht nur sein Haus löschen kann, sondern auch das Haus von seinem Nachbarn! Seit Ende August können nun die Hausbesitzer und Mieter gegen die Veröffentlichung ihres Hauses bei Street View auf einer Webseite Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch gehte sehr einfach: erstmal muss man seine Daten eingeben, seine Emailadresse, die Adresse vom Haus, aber auch besondere Kennzeichen von dem Haus beschreiben, wie unter anderem mit der Fassadenfarbe. Das fatale daran soll nun laut BILD.de sein, dass man dabei nicht nur seine eigene Adresse bei dem Widerspruch angeben kann, sondern auch zum Beispiel die Adresse von Nachbarn.
Hat man den Widerspruch gemailt, kommt umgehend auch eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, mit diesem Link kann man nun die Löschung bestätigen. Dann folgt ungefähr nach zehn Tagen per Post ein Brief von Google. In diesem Brief ist die „Bestätigung des Antrags zur Unkenntlichmachung“ und ein Bestätigungscode enthalten. Wenn man diesen Bestätigungscode auf der Webseite ein tippt, ist der Auftrag auch an Google übermittelt.
Leider klappt der BILD.de Widerspruch auch dann, wenn die Adresse vom gelöschten Haus und die Absender Adresse nicht identisch waren! Somit bekommen die “gelöschten” Hausbesitzer von der Verpixelungs-Aktion überhaupt nichts mit.
Aber das kann man unter anderem mit nicht mit öffentlichen Gebäuden machen, wie mit Stadien, denn die sind alle von der Verpixelung ausgenommen worden.











